Die Federal Aviation Administration (FAA) stuft den GoTo Seat als Handgepäck ein, und als solches obliegt es den einzelnen Fluggesellschaften, die Verwendung von GoTo in ihren Flugzeugen zu genehmigen; derzeit gibt es keine Unterlagen, die wir zur Verfügung stellen können, um eine Anfrage bei Ihrer eigenen Fluggesellschaft zu unterstützen.
Wir haben viele positive Rückmeldungen von Kunden erhalten, die sagen, dass sie damit bei vielen Fluggesellschaften fliegen können.
Wir raten Ihnen, sich vorher mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen, um dies zu überprüfen. Wir raten Ihnen, rechtzeitig mit dem Special Assistance Team der Fluggesellschaft (manchmal auch Medical Team, Medical Bureau usw. genannt) zu sprechen und ihm mitzuteilen, dass Ihrem Kind vom Arzt ein Sitz zur Haltungsunterstützung verschrieben wurde, dass Sie ein entsprechendes Schreiben haben und dass Sie vor der Reise eine Bestätigung erhalten möchten, dass es keine Probleme geben wird, wenn Sie mit dem Sitz ankommen, der mit einem eigenen Verlängerungsgurt gesichert ist, aber dennoch die Verwendung des normalen, von der FAA vorgeschriebenen Sicherheitsgurts im Flugzeug ermöglicht.
Wir empfehlen unseren Kunden auch, den Sitz nie als "Sitz", sondern als "Haltungssitz" zu bezeichnen, da die Fluggesellschaften den Begriff "Sitz" als "Autositz" interpretieren, für den strenge Crashtests vorgeschrieben sind, was für einen Haltungssitz nicht gilt. Sie können ein bestimmtes Etikett oder einen Code auf dem Sitz verlangen - beides sind keine Anforderungen für Haltungssitze. Wir würden den Haltungssitz als eine Art "Komforthilfe" betrachten, wie sie auf der Website von EasyJet erwähnt wird: "Komforthilfen (wie Kissen) können an Bord verwendet werden, solange der Sicherheitsgurt des Flugzeugs noch benutzt werden kann."